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Schiedsamt

Schiedsamt Buchholz / Kleefeld

Schlichten statt richten!

Das Schiedsamt Buchholz / Kleefeld im Kulturtreff Roderbruch

Eine außergerichtliche Verständigung in einer Schiedsverhandlung bietet viele Vorteile. Sie beendet einen Streit im Allgemeinen schneller und kostengünstiger als ein Prozess vor staatlichen Gerichten. Darüber hinaus ist anerkannt, dass auf dem Verhandlungsweg oft Lösungen gefunden werden, die die eigentlichen Probleme des Streites dauerhafter beseitigen, als dies durch Richterspruch meist möglich wäre.

Bei einer konsensualen Streitbeilegung können Tatsachen berücksichtigt werden, die für den Konflikt der Parteien von wesentlicher oder sogar ausschlaggebender Bedeutung sind, rechtlich jedoch irrelevant sind. Zudem können vermittelnde Lösungen auch dann getroffen werden, wenn das Gericht nur voll zu Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte. Eine Streitschlichtung unter aktiver Mitwirkung der streitenden Parteien erleichtert außerdem die Fortsetzung privater oder geschäftlicher Beziehungen. Das ist besonders in den Fällen wichtig, in denen die Konfliktparteien - etwa in der Familie, unter Nachbarn oder als Geschäftspartner - auch nach Beilegung des Rechtsstreites miteinander auskommen müssen oder wollen.

Verhandelt werden können bei einer Schiedsperson Ansprüche wegen

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen
  • Nachbarschaftsrecht
  • Hausordnung

Bei kleineren Straftaten (sog. Antragsdelikten) muss vor der Privatklage immer eine gütliche Einigung versucht werden. Solche Antragsdelikte sind:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Leichte Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Nur Schiedsleute können bei Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches eine amtliche Bescheinigung (Sühnebescheinigung) zur Vorlage bei Gericht ausstellen, die für eine folgende Privatklage Voraussetzung ist.

Eine beim Schiedsamt geschlossene Vereinbarung

  • ist vollstreckbar
  • unterbricht die Verjährung eines Anspruches
  • und spart Kosten
  • der Preis einer außergerichtlichen Schlichtung liegt bei ca. 50 Euro

Die Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich. Sie werden geschult und unterliegen der Aufsicht durch das Amtsgericht. Schiedsleute sind unparteiisch. Sie sind mit den Örtlichkeiten vertraut, weil sie in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnen. Und sie bearbeiten alle Vorgänge schnell und außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit.

Sie erreichen die Schiedsfrau Regina Cravillon für eine Terminvereinbarung von Mo - Do 10.00 - 12.00, sowie Di und Do von 16.00 - 18.00 unter der Telefonnummer 590 258 13.